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Hüttentarif

Das Niedersachsenhaus verfügt über 2 - und  Mehrbettzimmer/ Lager in verschiedenen Ausstattungen.

Vergünstigungen und Ermäßigungen erhalten Alpenvereinsmitglieder und Gleichgestellte mit gültigem Mitgliedsausweis. Gleichgestellt sind Mitglieder alpiner Vereine, auf deren Mitgliedsausweis das Gegenrechtslogo und / oder die österreichische Hüttenmarke eingedruckt oder aufgeklebt ist.

Alle sonstigen Nächtigungsgebühren liegen 10 € über den unten aufgeführten Mitgliedsbeträgen.

Übernachtungstarif Erwachsene Junioren
(19-25)
Jugend
(7-18)
Kind
(bis 6)
Zimmer 2 Bett
       
   Mitglied 18,00 €   18,00 € 13,00 € 6,50 €
Zimmerlager / Mehrbett
       
       Mitglied  15,00 € 15,00 € 10,00 € 6,50 €

Inklusivleistungen

Die Nächtigungstarife enthalten den Rettungsbeitrag, die Reisegepäckversicherung sowie etwaige Steuern und Abgaben.
Den Jugendtarif  erhalten ebenso Jugendleiter / -innen und Jugendführer / -innen bei Vorlage ihres gültigen Jugendleiter- / Jugendführer- Ausweises bzw. beim DAV mit gültiger Jahresmarke.

Es gilt grundlegend die Hütten – und Tarifordnung für Alpenvereinshütten (HÜOTO) vom 01.01.2018.

Die Nächtigungsgebühren werden von den Wirtsleuten des Hannoverhauses im Auftrag der Sektion Hannover erhoben.

Das Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer ist im ganzen Haus untersagt! Im Notfall ist dem Hüttenwirt/Personal unbedingt Folge zu leisten!

Kostenlose Übernachtungen
Kostenlos werden Angehörige der Bergrettungsdienste Im Einsatz sowie nach der 5 plus 1 Regel Tourenführer /-innen, Ausbilder /-innen (Wanderleiter/ -innen und Kletterbetreuer/ -innen), Fachübungsleiter/-innen Jugendführer/ -innen, Jugendleiter/-innen, und Familiengruppenleiter/ -innen des OeAV, DAV und AVS, - wenn sie einen Ausweis des jeweiligen Hauptvereins vorweisen können und in ihrer Funktion mit einer Gruppe von mindestens fünf Personen unterwegs sind.

Bergsteigerverpflegung
Für mindestens ein „Bergsteigeressen“ zahlen Mitglieder und ihnen Gleichgestellte einen um mindestens 10% ermäßigten Preis, der jedoch nicht höher sein darf als   9 €. für die Essen wird ein alkoholfreies Getränk angeboten, das mindestens 40% billiger ist als Bier in gleicher Menge. Mitglieder besitzen das Recht auf Teewasser für 3 € / Liter (inkl. 2 Tassen).

Umweltbeitrag
Der Umweltbeitrag wird von allen Besuchern Mitgliedern und Nichtmitgliedern erhoben, die nicht in der Hütte übernachten. Er kann in die Preise eingerechnet werden und beträgt 0,50 €. Diesr Beitrag wird zweckgebunden für Umweltmaßnahmen im Hüttenbereich verwendet, um die hohen Kosten, verursacht durch die Wartung und Betreuung von Infrastrukturmaßnahmen und Umwelttechniken zu decken.

Infrastrukturbeitrag

Mitglieder und Gleichgestellte, die sich selbst verpflegen und nichts konsumieren, entrichten einen Beitrag in Höhe von 2,50 €/ Tag (5 €/Nacht) für die Nutzung der Infrastruktur der Hütte. Wer sich selbst versorgt, zahlt für eine Geschirrbereitstellung 1 € / Mahlzeit. Von diesen Beiträgen befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Nichtmitgliedern steht das Vorrecht der Selbstversorgung nicht zu.

Notfallraum ( nur für Mitglieder und Gleichgestellte in den nichtbewirtschafteten Zeiten)
Zusätzlich zu den Sommerübernachtungstarifen sind bei Benutzung des Notfallraumes der Infrastrukturbeitrag sowie Heizungs – und Strombeitrag zu entrichten. Die Beiträge sind zu überweisen oder zu hinterlegen.

DAV Sektion Hannover

Hüttenreferent DI Jürgen Kohlenberg 12.12.2018