Startseite

Hüttenordnung

Hüttenordnung KansteinhütteUnbenannt

Stand Januar 2022

 
Die nachfolgende Hüttenordnung richtet sich an alle Hüttengäste und definiert Rechte und Pflichten. Ihre
Einhaltung soll ein gedeihliches Miteinander und Sicherheit (z.B. Brandschutz) gewährleisten. Darüber hinaus
gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die hier nicht gesondert erwähnt werden.


1. Grundsätzlich dürfen sich nur Personen auf dem Gelände und in der Hütte aufhalten, die für den Zeitraum
des Aufenthaltes für mindestens einen Tag angemeldet sind.
2. Für Übernachtungen ist aus hygienischen Gründen generell eigene Bettwäsche mitzubringen (Bettlaken und
Schlafsack oder Bettlaken mit Schlafdecke und Kopfkissen incl. Bettwäsche).
3. Der Aufenthalt von Haustieren sowie Rauchen in der Hütte ist nicht gestattet.
4. Die allgemeine Hüttenruhe ist von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
5. Der Betrieb von Radio- und Fongeräten ist ausschließlich in der Hütte erlaubt und bedarf der Zustimmung
aller anwesenden Hüttenbesucher. TV-Geräte, die nicht zu Ausbildungszweckenverwendet werden, sind
nicht erlaubt. Aus brandschutztechnischen Gründen ist die Benutzungelektrischer Heizgeräte nicht gestattet.
6. Das Aufstellen von Zelten ist verboten.
7. Der Aufenthalt im Bereich der Hütte inklusive An- und Abreise, insbesondere der Geräuschpegel außerhalb
der Hütte, ist so einzurichten, dass eine Störung der Bewohner von Ahrenfeld mit Sicherheit unterbleibt.
8. PKW dürfen nur auf dem Parkplatz am Waldweg abgestellt werden. Die direkte Zufahrt zur Hütte ist verboten.
Alle Zugänge und Zufahrten zu den Nachbargrundstücken sind freizuhalten.
9. Die Räume dürfen nur mit sauberen Hüttenschuhen/Hausschuhen betreten werden. Berg- und
Wanderschuhe bleiben im Schuhregal im Vorraum. Das Gepäck ist in den Schlafräumen zu deponieren. Für
Lebensmittel stehen im Vorraum ein Regal sowie in der Küche ein Kühlschrank zur Verfügung. Die
Aufbewahrung von Lebensmitteln in den Schlafräumen sowie der Verzehr dieser ist in ihnen verboten.
10. Alle Räume sind sauber (besenrein) und aufgeräumt zu verlassen. Geschirr ist abzuwaschen und
wegzuräumen. Sanitärräume dürfen nicht nass hinterlassen werden. Abfälle sind ausnahmslos
mitzunehmen.
11. Bei jeder Art von mutwilliger Beschmutzung und/oder Beschädigung der Hütte oder der Außenanlagen
werden die Verursacher in jedem Fall schadensersatzpflichtig gemacht. Schäden sind immer an die
Geschäftsstelle der Sektion zu melden.
12. Lagerfeuer sind nicht gestattet. Zum Grillen an der Feuerstelle ist ausschließlich Holzkohle oder Briketts zu
verwenden. Nach dem Grillen sind die Feuerstelle und ihre Umgebung brandsicher und aufgeräumt zu
hinterlassen.
13. Das Abbrennen von Feuerwerk auf dem Hüttengelände ist zu jeder Zeit verboten.
14. Besondere Hinweise über die In- und Außerbetriebnahme von Heizung und Heißwasserboiler sind in
separaten Aushängen zusammengefasst und sind zu beachten.
15. Verbandzeug für die Erste Hilfe steht im Vorraum zur Verfügung.
16. Alle Vorstandsmitglieder und die von Ihnen Beauftragten sind für die Einhaltung dieser Hüttenordnung
weisungsbefugt. Ihren Anordnungen ist in jedem Fall zu folgen.
17. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der zukünftigen Nutzung der Hütte führen. Den
Betroffenen steht ein Beschwerderecht beim Vorstand zu.
1. Vorsitzender Hüttenreferent