Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei Eintritt in den Deutschen Alpenverein Sektion Hannover e.V. (Sektion) bzw. bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Sektion (Eintrittsgelder für die Kletterhalle, Buchung von Kursen aus dem allgemeinen Ausbildungsprogramm oder im Kletterzentrum, Materialausleihe, Ausleihe in der Bücherei) gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
- Die Ziele des DAV und insbesondere die Satzung der Sektion werden anerkannt.
- Die Mitgliedschaft gilt für das Kalenderjahr. Sie verlängert sich automatisch um ein Kalenderjahr, wenn sie nicht bis spätestens zum 30. September eines jeden Jahres gekündigt wird. (Satzung §9)
- Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr, sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend o.g. Frist gekündigt wird.
- Dies gilt sinngemäß auch für Ehepartner sofern ein Partner seine Mitgliedschaft kündigt. Ggf. erfolgt hier auch automatisch ein Kategoriewechsel.
- Die Sektion räumt freiwillig ein Widerrufsrecht der Mitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ausweises ein. Voraussetzung hierfür ist, dass noch keine Dienstleistung auf Grund der Mitgliedschaft in Anspruch genommen wurde. Falls Sie bereits einen Mitgliedsausweis erhalten haben, genügt es, den noch nicht unterschriebenen und noch nicht vom Begleitschreiben entfernten Ausweis an die Sektion zurückzusenden.
- Mitgliedsbeiträge sind bis zum 31. Januar des Beitragsjahrs zu entrichten. Sofern kein Sepa-Mandat zum Bankeinzug des Beitrags vorliegt, ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8€ pro Zahlung fällig (Satzung § 6.3).
- Für die Nutzung des Kletterzentrums gilt eine besondere Nutzungsordnung und sind – je nach Nutzung der Anlage – besondere Erklärungen abzugeben.
- Für den Abschluss eines Abos im Kletterzentrum gilt ein separater Abo-Vertrag in der jeweils aktuellen Form.
- Für die Teilnahme am Kurs- und Tourenprogramm/Wanderprogramm gelten separate Teilnahmebedingungen.
- Für die Ausleihe von Material und die Ausleihe aus der Bücherei gelten separate Bedingungen.
- Wird ein SEPA-Lastschriftmandat: nicht eingelöst sind die Bank-Gebühren und andere Bearbeitungsgebühren vom Mitglied zu zahlen.
- Für Erinnerungen/Mahnungen werden pro Schreiben Gebühren von 5€ berechnet (gem. Satzung § 6.1).
- Anträge zur Änderung der Mitglieds-Kategorie müssen bis zum 15. Oktober eines Jahres gestellt werden.
- Informationen zur Änderungen der Bankverbindung müssen bis spätestens 15.Oktober erfolgen um Bankeinzüge für das Folgejahr vom korrekten Konto zu gewährleisten.
- Allgemeine Änderungen müssen an die Sektion (nicht an die Bundesgeschäftsstelle) gemeldet werden.